Landeshygieneverordnungen regeln Anforderungen an die Infektionshygiene. Hygienepläne und Hygienemanagement legen innerbetriebliche Verfahrensweisen fest.
Zu den Standardmaßnahmen gehören Regelungen zur Händehygiene, Flächenreinigung u. -desinfektion sowie zur Instrumentenaufbereitung.
Das Infektionsschutzgesetz und Landeshygieneverordnungen regeln Anforderungen an die Infektionshygiene. Geeignete Hygienemaßnahmen werden auf Grundlage einrichtungsspezifischer Risiko-/Gefährdungsbeurteilungen bestimmt und in Hygienepläne und Standardanweisungen festgelegt.
Zu den Standardmaßnahmen gehören Regelungen zur Händehygiene, zur Flächenreinigung u. -desinfektion und zur Instrumentenaufbereitung, wobei die Händehygiene vor zentraler Bedeutung ist. Beim Umgang mit infektiösen Patienten oder bei Verdacht auf übertragbare Krankheiten werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Die Verbreitung multiresistenter Erreger (MRE) nimmt zu und erfordert ein konsequentes Hygienemanagement.
Hohe Anforderungen werden an den Umgang und die Aufbereitung der Medizinprodukte gestellt. Die Krinko-Empfehlung aus dem Jahr 2012 unterstreicht den hohen Stellenwert.