Eine sachgerechte (normenkonforme) Aufbereitung wird vermutet, wenn die Empfehlung der RKI-/BfArM (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von MP“ aus 2012 beachtete werden. In den mitgeltenden Anlagen und Anhängen wurden frühere Veröffentlichungen präzisiert und zusammengefasst.
Krinko-Mitgeltende Anlagen
Grundlegendes
Risikobewertungen + Einstufungen
Aufbereitungsverfahren
Validierte Verfahren
Validierung - RDG-E
Standardanleitungen + Zuständigkeiten
Anforderungen an Aufbereitungseinheiten
Sachkenntnis
Für Personal, das Medizinprodukte aufbereitet, ist Sachkenntnis nachzuweisen.
In der Anlage 6 zur RKI-/BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" werden Inhalte präzisiert.
Zu unterscheiden sind Anforderungen für Mitarbeiter, die in ZSVA´s (Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen) und Anforderungen für Mitarbeiter, die in Aufbereitungseinheiten der Kategorie A und B (Aufbereitung unkritischer, semikritischer und kritischer Medizinprodukte) tätig sind.
In ZSVA´s (Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen) ist Sachkenntnis in Anlehnung an die Lehrgänge der DGSV (Fachkunde I – III) erforderlich.
Für Mitarbeiter in Aufbereitungseinheiten der Kategorie A und B und nachgewiesener Ausbildung wurden inhaltliche Schwerpunkte festgelegt, die nachzuweisen sind.
Für Mitarbeiter ohne Nachweis einer Ausbildung ist eine Fortbildung in Anlehnung an die Lehrgänge der DGSV erforderlich.